Gesagt Getan Möbeldesign ist ein Team aus der Dipl. Designerin Katharina Buchholz und dem Möbelschreiner Nick Buchholz.
Gemeinsam gestalten und fertigen wir individuelle Produkte nach Ihren Wünschen. Dabei wird die Gestaltung durch die Designerin mit der Fertigung durch den Schreiner in höchster ästhetischer und handwerklicher Qualität umgesetzt.
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Die nachfolgenden AGB gelten für alle uns erteilten Aufträge
beginnend bei der professionellen Beratung zu Ihren Möbelstücken über die Entwürfe bis zur Reinzeichnung bis zum
fertigen Möbelstück. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht
umgehend widersprochen wird.
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1. Jeder dem Designer erteilte Auftrag ist ein
Urheberwerkvertrag, der auf die Beratung, Entwicklung und
individuelle Herstellung von Werkleistungen (Individuelle Möbel
und Produkte) gerichtet ist.
1.2. Alle Entwürfe, technischen Zeichnungen, Visualisierungen
und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechts- gesetz. Die
Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann,
wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöp- fungshöhe nicht
erreicht sein sollte.
1.3. Die Entwürfe, technischen Zeichnungen, Visualisierungen und
Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Ein- willigung des
Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein
Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Designer, eine
Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu
verlangen.
1.4. Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den
jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts
anderes vereinbart ist und dies für den Auftrag notwendig ist,
wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht für die Dauer des
Auftrags übertragen.
Danach erlöschen die Nutzungsrechte.
1.5. Der Designer hat das Recht, auf allen
Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den
Designer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren
Scha- dens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten
bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt / AGD
üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei
Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit
haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen
kein Miturheberrecht.
2. Vergütung
2.1. Entwürfe, technische Zeichnungen, Visualisierungen und
Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von
Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung, die als Teilleistung
gemäß dem Angebot zu vergüten ist. Die Vergütun- gen sind
Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu
zahlen sind.
2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe,
technische Zeichnungen, Visualisierungen und / oder
Reinzeichnungen geliefert, ist diese Teilleistung entsprechend
dem Angebot zu vergüten, mindestens jedoch in Höhe von 50%
der Auftragssumme.
2.3. Werden die Entwürfe, technische Zeichnungen,
Visualisierungen in größerem Umfang als ursprünglich
vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Vergütung
für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die
Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und
der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen
Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber er- bringt, sind
kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
3. Fälligkeit der Vergütung
3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist
ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen
abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils
bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über
längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle
Vorleistungen, so sind angemessene Ab- schlagszahlungen
gemäß dem Angebot zu leisten, üblicherweise 25% der
Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 75% nach
Ablieferung des fertigen Werkstücks. Bei größeren Stückzahlen in
einer Staffelung von 60 % sofort und die restlichen 40 % nach
Lieferung der fertigen Teile.
3.2. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines
nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von
Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküber- wachung
werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für
Design-Leistungen SDSt / AGD gesondert berechnet, soweit nicht
im Angebot als kostenfrei vermerkt.
4.2. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung
notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des
Auftraggebers, nach vorheriger Rücksprache, zu bestellen. Der
Auftraggeber verpflichtet sich, dem Designer ent- sprechende
Vollmacht zu erteilen.
4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im
Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden,
verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im
Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei zu- stellen,
die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört
insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für
spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos,
Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind
vom Auftraggeber zu erstatten.
4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang
mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auf- traggeber
abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten, soweit
nicht etwas anderes im Angebot vereinbart wurde.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. An Entwürfen, technischen Zeichnungen, Visualisierungen
und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte ein- geräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist
unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der
Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wieder- herstellung
der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5.3. Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die
im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von
Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu
vergüten. Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
Zustimmung des Designers geändert oder weitergegeben werden.
6. Produktionsüberwachung
Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur
aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der
Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach
eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen
und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler
nur bei eigenem Verschulden und nurbei Vor- satz und grobre
Fahrlässigkeit.
7. Haftung
7.1. Der Designer verpflichtet sich, den Auftrag mit
größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm
überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu
behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert
hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
7.2. Der Designer verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen
sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er
für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
7.3. Sofern der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag
gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfül- lungsgehilfen
des Designers. Der Designer haftet nur für eigenes Verschulden
und nur für Vorsatz und grobe Fahrläs- sigkeit.
7.4. Mit der Genehmigung/Freigabe von Entwürfen,
Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber
übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text
und Bild.
7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte,
Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des
Designers.
7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet der
Designer nicht.
7.7. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14
Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Desi- gner
geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei
abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Wünscht der Auftraggeber kurz vor Produktionsbeginn oder
während / nach der Produktion Änderungen, so hat er die
Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den
Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine
angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche
geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden
Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller
dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt
sein, stellt der Auftraggeber den Designer von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Schlußbestimmungen
9.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Designers.
9.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Vereinbarungen
berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. 9.3. Es gilt
ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Gesagt Getan Möbeldesign Rückgabebedingungen
Wir von Gesagt Getan möchten, dass Sie mit Ihrem Kauf und Ihrer Erfahrung vollkommen zufrieden
sind. Wir hoffen, dass unsere Qualität und unsere Produkte Ihre Erwartungen übertreffen werden.
Wenn Sie mit einem Ihrer fertigen Produkte nicht zufrieden sind, befolgen Sie bitte die unten
aufgeführten Schritte, damit wir die Situation lösen können.
Lieferung:
Rückgabemodalitäten für Waren
Wenn Sie mit den nicht personalisierten Artikeln, die Sie über den Gesagt Getan Onlineshop gekauft
haben, nicht zufrieden sind, wenden Sie sich bitte innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt Ihrer
Bestellung an unseren Kundendienst unter bestellung@gesagtgetan-objekte.de. Wir akzeptieren die
Rückgabe von nicht personalisierten Produkten, die sich in ihrem ursprünglichen, neuen,
ungeöffneten und unbenutzten Zustand befinden. Der Kundendienst wird Sie durch die
entsprechenden Schritte leiten, um das Produkt zu ersetzen oder das Produkt gegen Rückerstattung
des Kaufpreises zurückzusenden.
Bei Lieferung bestätigen Sie den ordnungsgemäßen Zustand des Produktes.
Kosten der Rücksendungen sind von ihnen zu tragen.
Versand:
Wenn Ihre Rücksendung auf ein defektes oder beschädigtes Produkt zurückzuführen ist, erstatten wir
Ihnen die Kosten für die Rücksendung. Wenn Ihre Rückgabe nicht auf ein Qualitätsproblem oder
einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist, können wir Ihnen die Rücksendekosten nicht erstatten.
Wenn Sie eines unserer Produkte zurücksenden, sollten Sie immer einen verfolgbaren Versanddienst
nutzen oder eine zusätzliche Versandversicherung abschließen. Andernfalls können wir nicht
garantieren, dass wir den zurückgesandten Artikel tatsächlich erhalten.
Rückgabebedingungen für personalisierte und maßgefertigte Artikel
Wenn Sie mit Ihren personalisierten, maßgeschneiderten Artikeln nicht zufrieden sind, wenden Sie
sich bitte innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt Ihrer Bestellung per Fedex an unseren
Kundendienst unter bestellung@gesagtgetan-objekte.de. Wenn ein Problem auftritt, senden Sie uns
bitte die eindeutige Bestellnummer, damit wir die Bestellung und ihre Produktionsdetails verfolgen
können. Wir werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um das Problem so schnell wie möglich zu lösen.
Wenn Ihre Bestellung beschädigt oder mit einem Herstellungsfehler ankommt, ersetzen wir Ihnen
gerne den beschädigten oder fehlerhaften Artikel.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, Ihre Bestellung zu überprüfen und Ihre abgestimmten Maße zu
kontrollieren, bevor Sie sie an uns weiterleiten. Ihre Bestellung wird speziell für Sie angefertigt.
Daher kann Gesagt Getan keine Rücksendungen oder Rückerstattungen von personalisierten,
maßgeschneiderten Produkten akzeptieren, wenn die Unzufriedenheit nicht auf einen von Gesagt
Getan verursachten Fehler oder Herstellungsmangel zurückzuführen ist.
Wenn Sie eines unserer Produkte zurücksenden, sollten Sie immer einen verfolgbaren Versanddienst
nutzen oder eine zusätzliche Versandversicherung abschließen. Andernfalls können wir nicht
garantieren, dass wir den zurückgesandten Artikel tatsächlich erhalten.
Datenschutz
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personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten
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stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre
ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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Umfang und Funktionsweise im Folgenden erläutert werden:
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vorgegebenen Dauer gelöscht, die sich je nach Cookie
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Kontakt:
Telefon: 02156912414
E-Mail: bestellung@gesagtgetan-objekte.de
Registereintrag:
Eintragung im Registergericht: Krefeld
Registernummer: HRA 6288
Umsatzsteuer-ID:
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Umsatzsteuergesetz: DE 292 247 395